Erste Schritte

Erste Schritte

Sterbefall zu Hause oder an einem öffentlichen Ort

Es ist unverzüglich ein Arzt zu verständigen, der den Tod feststellt und schriftlich bestätigt. Können Sie keinen Arzt auftreiben, erledigen wir das für Sie. Erst dann können wir die verstorbene Person abholen, und zwar von 00:00 bis 24:00 Uhr (0676 / 703 84 82). Achtung! Vor der Totenbeschau darf am Verstorbenen keine Veränderung (auch kein Umkleiden) vorgenommen werden!

Sterbefall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim

Auch in diesem Fall sollten Sie uns (unabhängig, ob die Freigabe bereits erfolgt ist oder nicht) sofort verständigen, da Sie sich dadurch u. U. eine Menge Wege ersparen können. Um eventuelle Wartezeiten zu vermeiden, wäre eine telefonische Terminvereinbarung sinnvoll.

Hier erhalten Sie wichtige Informationen für das erste Beratungsgespräch:
Erstinformation
Informationsfolder