Erste Schritte

Erste Schritte

Sterbefall zu Hause oder an einem öffentlichen Ort

Es ist unverzüglich ein Arzt zu verständigen, der den Tod feststellt und schriftlich bestätigt. Können Sie keinen Arzt auftreiben, erledigen wir das für Sie. Erst dann können wir die verstorbene Person abholen, und zwar von 00:00 bis 24:00 Uhr (0676 / 703 84 82). Achtung! Vor der Totenbeschau darf am Verstorbenen keine Veränderung (auch kein Umkleiden) vorgenommen werden!

Sterbefall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim

Auch in diesem Fall sollten Sie uns (unabhängig, ob die Freigabe bereits erfolgt ist oder nicht) sofort verständigen, da Sie sich dadurch u. U. eine Menge Wege ersparen können. Um eventuelle Wartezeiten zu vermeiden, wäre eine telefonische Terminvereinbarung sinnvoll.

Zum ersten Gespräch, bzw. um einen Begräbnistermin mit Ihnen fixieren zu können, benötigen wir:

  • Geburts- und Sterbedatum und -ort, Konfession, Familienstand, letzte Wohnadresse (oder Sterbeurkunde, falls bereits vorhanden)
  • Daten des AUFTRAGGEBERS (Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummern, Email-Adresse)
  • GRABNUMMER oder zumindest Ortsbeschreibung der Grabstelle (wenn schon bekannt)
  • Angabe der SOZIALVERSICHERUNGSNUMMER des (der) Verstorbenen und
  • Angabe der PENSIONSVERISCHERUNGSANSTALT und der KRANKENKASSE des (der) Verstorbenen
  • Falls gewünscht: FOTO für Parten, Gedenkbilder oder Aufbahrungsbild
  • Wieviele PARTEN werden Sie benötigen?
  • Haben Sie einen TERMINWUNSCH (oder auch eventuelle Ausschlusstermine) für die Trauerfeier?
  • Haben Sie musikalische Wünsche für die Trauerfeier?

Im Falle einer Bestattungsvericherung (z.B. Wiener Verein):

  • Versicherungspolizze(n)
  • Ihre Kontonummer (IBAN) für Überweisung eines allfälligen Überhanges
  • Ihren amtlichen Lichtbildausweis

In weiterer Folge werden wir benötigen:

  • KLEIDUNG für den (die) Verstorbene(n)
    Ohne Schuhe, es gibt jedoch diesbezüglich keinerlei Vorschriften, auch Sargbeigaben sind grundsätzlich möglich

Wenn Sie noch keine Sterbeurkunde vom Standesamt bekommen haben, erledigen wir das für Sie. Wir benötigen dafür die Dokumente des(r) Verstorbenen:

  • GEBURTSURKUNDE (vor 1. 1. 1939: „Taufschein“)
  • Bei Verheirateten HEIRATSURKUNDE (vor 1. 8. 1938: „Trauungsschein“), bei mehreren Eheschließungen nur die letzte
  • Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil
  • STAATSBÜRGERSCHAFTSNACHWEIS
  • MELDEZETTEL
  • Nachweis eines allfälligen AKADEMISCHEN TITELS