Fragen, die uns oft gestellt werden:
Kann ich zu jedem Bestatter gehen, oder bin ich an einen „Gebietsschutz“ gebunden?
Sie können jeden beliebigen Bestatter mit der Durchführung einer Bestattung beauftragen. Ist der Sterbefall in einem Wohnhaus (nicht in einem Krankenhaus oder Heim) eingetreten, und liegt dieser Ort außerhalb des Betreuungsgebietes Ihres Bestatters, kann dieser das Bestattungsunternehmen vor Ort mit der Durchführung einiger Leistungen (z. B. Abholung und Amtswege) beauftragen und diese auch mit ihm abrechnen. Ebenso verhält es sich, wenn der Friedhof der Beerdigung nicht im Betreuungsgebiet Ihres Bestatters liegt. Sie finden die Leistungen des „fremden“ Bestatters auf der Rechnung „Ihres“ Bestatters unter „Durchlaufposten“ ausgewiesen. Diese Vorgehensweise – die Sie natürlich nichts kostet – bewahrt die Bestatter vor Umständlichkeiten mit Amtsstunden, Entfernungen und regional unterschiedlichen Gepflogenheiten und gibt ihnen die Möglichkeit, ortsunabhängig rasch und effizient arbeiten zu können. Jener Bestatter, den Sie beauftragt haben, bleibt in jedem Fall Ihr Ansprechpartner und Verantwortlicher in allen Belangen.
Kann eine Urnenbestattung im eigenen Garten (oder auch eine Aufbewahrung z. B. im Bücherregal)?
Das NÖ Bestattungsgesetz 2007 besagt, dass die Bewilligung zu erteilen ist, wenn die Person des Antragstellers und die Umstände der beabsichtigten Beisetzung, insbesondere der Beisetzungsort, erwarten lassen, dass die Urne pietät- und würdevoll behandelt wird. Die Genehmigung wird von der jeweiligen Gemeinde erteilt. In der Praxis bedeutet das: Im Falle einer Bewilligung wird von der Gemeinde meist ein Lageplan mit Bezeichnung der Beerdigungsstelle oder auch Fotos vom Umfeld des Aufbewahrungsortes verlangt. Die Bewilligung ist meist gebührenpflichtig und der Aufbewahrungsort der Urne wird für die Baubehörde dadurch zur "Begräbnisstätte".
Unser Kommentar zu diesem Thema
Versuchen Sie herauszufinden, ob es wirklich Ihr Wunsch ist, die Urne bei sich aufzubewahren, oder ob die Idee vielleicht dem momentanen Trennungsschmerz entspringt. Wir haben schon einige Urnen nach Jahren auf Wunsch der Hinterbliebenen dann endgültig auf dem Friedhof bestattet. Die Kosten für ein Urnengrab halten sich in Grenzen (schließlich ist auch die Bewilligung für Privatgrund gebührenpflichtig) und auch die Frage der Grabpflege lässt sich regeln. Auskunft darüber erhalten Sie bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung (Gemeindeamt, Pfarramt, Magistrat). Denken Sie auch an Umzug (Hausverkauf) oder andere familiäre Umstände. Sie sollten auch beachten, dass durch eine Urnenbestattung auf Privatgrund das Grab Ihres(r) Verstorbenen später von außenstehenden Personen nicht mehr besucht werden kann (z. B. zum Jahrestag oder zu Allerheiligen). Die alte Regel, wonach der Platz für die Toten der Friedhof ist, hat sicher ihren Sinn. Unser Tipp: Lassen Sie ruhig etwas Zeit vergehen, bis Sie sich entscheiden.
Kann ich ein neues Grab überall erwerben oder nur am Friedhof meines Wohnsitzes?
Die Vergabe obliegt dem jeweiligen Friedhofshalter (Gemeindeamt, Pfarramt, Magistrat). Ein Anrecht auf eine neue Grabstelle haben Sie grundsätzlich an Ihrem Hauptwohnsitz ("Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen"). Der Bürgermeister kann aber auch einem Zweitwohnsitzer oder auch Ortsfremden den Erwerb eines Grabes in seiner Gemeinde ermöglichen. Wer in einem Grab beerdigt wird, ist für den Erwerb der Grabstelle nicht relevant. Es muss lediglich der Benützungsberechtigte einverstanden sein.
Kann ich ein neues Grab jederzeit erwerben oder nur anlässlich einer Beerdigung?
Das muss beim jeweiligen Friedhofshalter (Gemeindeamt, Pfarramt, Magistrat) erfragt werden. Eine positive Antwort hängt meist davon ab, ob noch genug Platz für neue Gräber vorhanden ist oder ob die Friedhofsverwaltung andere Gründe hat, die Vergabe von Grabstellen zu steuern. Achtung - auf manchen Friedhöfen sind die Gebühren für den Erwerb einer Grabstelle zu Lebzeiten höher wie anlässlich eines Todesfalles. Es ist nicht erforderlich, sich eine Grabstelle "vorsichtshalber" zu sichern, da Ihre Hinterbliebenen in Ihrer Heimatgemeinde ohnehin spätestens anlässlich eines Sterbefalles das Recht auf Erwerb einer Grabstelle haben.
Auskunft über Gräber?
Alle Auskünfte wie Grabnummern, Laufzeit, Belegungen, Friedhofsgebühren usw. erhalten Sie bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung.
Darf ich das Fahrzeug des(r) Verstorbenen weiter benutzen?
Ja - grundsätzlich dürfen Hinterbliebene das Auto eines Verstorbenen nutzen, aber nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen. Es hängt vor allem davon ab, wer rechtlich Eigentümer wird und wie das Fahrzeug versichert ist.
1. Eigentum geht auf die Erben über
Mit dem Tod geht das Vermögen automatisch auf die Erben über (Erbfolge). Dazu gehört auch das Auto.
Das heißt: Nur die Erben dürfen das Fahrzeug nutzen oder darüber verfügen.
- Gibt es mehrere Erben, gehört das Auto allen gemeinsam (Erbengemeinschaft).
- Dann dürfen Entscheidungen (z. B. Verkauf oder dauerhafte Nutzung) nur gemeinsam getroffen werden.
2. Nutzung direkt nach dem Todesfall
Kurzfristig ist die Nutzung oft möglich, wenn nichts dagegenspricht, aber:
- Die Versicherung muss informiert werden
- Die Zulassung bleibt zunächst bestehen, läuft aber auf den Namen des Verstorbenen
- Es sollte geklärt sein, dass kein anderer Erbe widerspricht
3. Versicherung ist entscheidend
Die Kfz-Versicherung läuft weiter, aber:
- Sie muss über den Todesfall informiert werden
- Manche Versicherer erlauben die Weiternutzung vorübergehend
- Es kann nötig sein, den Vertrag auf einen Erben umzuschreiben
Ohne gültige Versicherung darf natürlich niemand fahren.
4. Ummeldung ist Pflicht
Innerhalb einer gewissen Frist (in Österreich meist einige Wochen) muss das Auto:
- auf einen Erben umgemeldet werden oder
- abgemeldet / verkauft werden
5. Sonderfälle
- Wenn das Erbe noch nicht angenommen ist → Nutzung kann rechtlich heikel sein
- Wenn Schulden im Nachlass sind → besser vorsichtig sein (Haftung!)
Was ziehe ich zum Begräbnis an?
Tragen Sie stilvoll Trauer. Die Farbe Schwarz ist seit jeher ein Symbol für Trauer und Einsamkeit und damit noch heute die Farbe der Wahl bei der Kleiderfrage bei einer Beerdigung. Entferntere Freunde und Bekannte können auch Dunkelblau oder Dunkelgrau tragen, Dunkelbraun ist dagegen nicht empfehlenswert. Kinder brauchen keine schwarze Kleidung, sollten aber auch nicht in knalligen Farben angezogen sein.
Der Kleidungsstil ist in der Regel eher festlich – Männer erscheinen am besten im Anzug mit Hemd und Krawatte und auf jeden Fall ohne Kopfbedeckung. Für Frauen ist ein knielanges Kostüm, ein langärmeliges Kleid oder ein Hosenanzug eine gute Wahl. Dezenz ist gefragt: kurze Ärmel, kurze Röcke, tiefe Ausschnitte und nackte Beine (ohne Feinstrumpfhose) sind ebenso wie schriller Schmuck, ein auffälliges Make-up oder aufdringliches Parfum nicht empfehlenswert. Auf Wunsch können Frauen auch einen Hut oder eine leicht getönte Brille tragen.
Allerdings zeichnet sich in letzter Zeit durch den Wandel der Trauerkultur ein Trend in der Kleiderfrage ab: Die Konventionen lockern sich und besonders immer mehr junge Menschen wünschen sich helle Kleidung bei einer Trauerfeier, um dem Schmerz etwas Tröstliches entgegenzusetzen. Einem solchen Wunsch ist natürlich unbedingt zu entsprechen.
Wie verfasst man eine schriftliche Kondolenz richtig?
Eine schriftliche Kondolenz ist in etwa so aufgebaut:
Persönliche Anrede
Formulierung des Beileids
- Wir können immer noch nicht fassen, dass … uns für immer verlassen hat.
- Zum Tode Ihres … sprechen wir Ihnen unser tiefes Mitgefühl aus.
- Ich bin tief betroffen und spreche Dir und Deiner Familie meine aufrichtige Anteilnahme zum Tode Deines lieben … aus.
- Mit Bestürzung habe ich vom Tod Eurer Mutter … erfahren.
Würdigung des Verstorbenen
- In all den Jahren unserer Zusammenarbeit haben wir seine herzliche Art und seine fachliche Kompetenz geschätzt.
- Viele Menschen werden sich dankbar und liebevoll an sie erinnern.
- Alle, die sie kannten, schätzten besonders ihre …
- Er war ein guter Freund, ich werde ihn nicht vergessen.
- Ich werde Ihrem Vater ein ehrendes Andenken bewahren.
Gute Wünsche und Hilfsangebote
- Ich wünsche Ihnen all die Kraft, die Sie jetzt brauchen, um das Leben allein zu meistern.
- Ich werde alles tun, um Dich auf Deinem Weg zu unterstützen.
- Wir sind immer für Dich und die Kinder da.
- Bitte sag uns, wie wir Dir zur Seite stehen können.
Abschiedsformulierung
- Ich bin sehr traurig und in Gedanken bei Dir/Euch.
- Sei umarmt.
- Mit stillem Gruß.
- Wir trauern mit Ihnen.
- In tiefer Trauer und innigem Mitgefühl.
Begräbnis-Knigge
Das Begräbnis ist der letzte gemeinsame Moment mit dem Verstorbenen. Daher sollten Sie nur sehr zurückhaltend kondolieren oder wenn gewünscht ganz von Beileidsbekundungen Abstand nehmen.
- Kommen Sie rechtzeitig. Da oft schon vor Beginn der Trauerfeier kondoliert wird, kann sich bei größerer Beteiligung ein "Stau" bilden. Fassen Sie sich daher kurz und denken Sie daran, dass auch hinter Ihnen noch viele kondolieren wollen. Für einen pünktlichen Beginn kann es unter Umständen zu einer Unterbrechung der Warteschlange kommen. Es macht daher durchaus Sinn, sich an den traditionellen Brauch zu halten, erst am Grab nach dem Ende der Trauerfeier zu kondolieren.
- Schalten Sie Ihr Handy aus oder zumindest stumm.
- Schweigen Sie vor und während der Trauerfeier und der Beisetzung.
- Auf dem Weg zum Grab folgen Sie den Angehörigen in gebührendem Abstand.
- Beim Abschied am offenen Grab verweilen Sie dort nur kurz und werfen dann Blumen oder Erde in das Grab.
- In der kalten Jahreszeit können Männer eine Kopfbedeckung im Freien natürlich aufbehalten.
- Erscheinen Sie nur nach expliziter Einladung zu einer eventuellen anschließenden Zusammenkunft. Diese soll nach der Beisetzung den Übergang von der Trauer zur Normalität symbolisieren. Dabei können die Trauernden Erinnerungen austauschen und es darf geweint aber auch gelacht werden.