Trotz der aktuellen Situation wird unser Büro für Sie bei einem Todesfall gegen telefonische Voranmeldung (0676 / 703 84 82) geöffnet und wir stehen Ihnen auch telefonisch JEDERZEIT zur Verfügung. Wir bitten um Verständnis, dass wir zum einem Aufnahmegespräch höchstens zwei Personen und diese nur mit Mundschutz einlassen dürfen. Sollten Sie keinen Mundschutz haben, erhalten Sie diesen sowie Einweghandschuhe von uns.
An Trauerfeiern dürfen (im Freien) bis zu 100 Personen teilnehmen. In der Aufbahrungshalle und in der Kirche müssen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, einen Mindestabstand von 1 Meter einhalten. Dadurch dürfen in diesen Räumen nur entsprechend weniger als 100 Personen gleichzeitig anwesend sein.
Die Hygienevorschriften sowie die anderen Vorschriften (Abstand, kein Weihwasser, keine Erdschaufel, etc…) sind einzuhalten. Nutzen Sie die Möglichkeit, hier auf unserer Homepage den Hinterbliebenen online zu kondolieren (unter "Sterbefälle", klicken Sie dazu HIER).
Hier können Sie sich über die aktuellen Corona-Fälle in Österreich informieren: Corona Information Österreich